HORST BRAND

Födermittel Heizung & Badezimmer Sanierung 2025

Aktuelle Förderprogramme für die Heizungssanierung

1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die BEG ist das zentrale Förderinstrument der Bundesregierung für energetische Sanierungen und umfasst Zuschüsse sowie zinsgünstige Kredite.

a) Zuschussvariante (KfW-Zuschuss Nr. 458)
• Fördergegenstand: Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung.
• Förderhöhe: Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
• Antragsberechtigt: Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland.
• Wichtiger Hinweis: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Weitere Informationen: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen

b) Kreditvariante (KfW-Kredit Nr. 358, 359)
• Fördergegenstand: Bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden.
• Kreditbetrag: Bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.
• Besonderheit: Zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung möglich.

Weitere Informationen: KfW – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit


2. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das BAFA fördert spezifische Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.
• Fördergegenstände: Einzelmaßnahmen wie den Austausch ineffizienter Heizungsanlagen durch moderne Systeme (z. B. Wärmepumpen, Biomasseheizungen).
• Förderhöhe: Abhängig von der Maßnahme; detaillierte Informationen sind auf der BAFA-Website verfügbar.

Weitere Informationen: BAFA – Förderprogramm im Überblick


3. Steuerliche Förderung

Alternativ zu direkten Zuschüssen können 20 % der Sanierungskosten (maximal 40.000 Euro) über drei Jahre steuerlich abgesetzt werden. Diese Option ist besonders interessant, wenn keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen werden.


4. Regionale Förderprogramme

Zusätzlich zu den bundesweiten Programmen bieten einige Bundesländer und Kommunen eigene Förderungen für die Heizungssanierung an. Es empfiehlt sich, bei den zuständigen Landesbanken oder Energieagenturen nach regionalen Angeboten zu fragen.
Wichtige Hinweise:
• Antragstellung: Förderanträge müssen in der Regel vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt und bewilligt werden.
• Kombinationsmöglichkeiten: Einige Förderungen können miteinander kombiniert werden, jedoch ist eine doppelte Förderung derselben Maßnahme ausgeschlossen.
• Beratung: Es ist ratsam, einen zertifizierten Energieberater hinzuzuziehen, um die optimale Förderstrategie zu entwickeln und die technischen Mindestanforderungen zu erfüllen.
Möchten Sie mehr über die passenden Fördermöglichkeiten für Ihr konkretes Sanierungsvorhaben erfahren?Unser Team bei Horst Brand berät Sie gerne individuell und unterstützt Sie bei der Antragstellung, um die maximale Förderung für Ihre Heizungssanierung zu sichern.
Hinweis: Die genannten Informationen basieren auf dem Stand von März 2025 und können sich ändern. Bitte konsultieren Sie die offiziellen Websites der Förderinstitutionen für die aktuellsten Details.

Aktuelle Förderprogramme für die Badezimmersanierung

1. KfW-Förderprogramme

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an.

a) Kreditvariante: Altersgerecht Umbauen – Kredit 159
• Fördergegenstand: Maßnahmen zur Barrierereduzierung, einschließlich barrierefreier Badsanierungen.
• Kreditbetrag: Bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.
• Zinssatz: Ab 2,51 % effektivem Jahreszins.
• Antragsberechtigt: Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen sowie Ersterwerber von saniertem Wohnraum.
• Hinweis: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme über Ihre Hausbank gestellt werden.

Weitere Informationen: KfW – Altersgerecht Umbauen – Kredit 159


2. Zuschuss der Pflegekasse

Für Personen mit anerkanntem Pflegegrad besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu erhalten.
• Fördergegenstand: Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, wie z. B. der Umbau des Badezimmers zur Barrierefreiheit.
• Zuschusshöhe: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.
• Voraussetzung: Anerkannter Pflegegrad.
• Antragsverfahren: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Ein Kostenvoranschlag ist erforderlich.

Hinweis: Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse.


3. Regionale Förderprogramme

Einige Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Förderungen für barrierefreie Umbauten an. Es empfiehlt sich, bei den zuständigen Landesförderinstituten oder kommunalen Stellen nach regionalen Angeboten zu fragen.
Wichtige Hinweise:
• Antragstellung: Förderanträge müssen in der Regel vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt und bewilligt werden.
• Kombinationsmöglichkeiten: Einige Förderungen können miteinander kombiniert werden, jedoch ist eine doppelte Förderung derselben Maßnahme ausgeschlossen.
• Beratung: Es ist ratsam, einen zertifizierten Energieberater oder Fachbetrieb hinzuzuziehen, um die optimale Förderstrategie zu entwickeln und die technischen Anforderungen zu erfüllen.
Möchten Sie mehr über die passenden Fördermöglichkeiten für Ihre individuelle Badsanierung erfahren? Unser Team bei Horst Brand berät Sie gerne persönlich und unterstützt Sie bei der Antragstellung, um die maximale Förderung für Ihr Projekt zu sichern.
Hinweis: Die genannten Informationen basieren auf dem Stand von März 2025 und können sich ändern. Bitte konsultieren Sie die offiziellen Websites der Förderinstitutionen für die aktuellsten Details.