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Förderprogramme 2025

So bekommen Sie Zuschüsse für Heizung & Klimatisierung

Klimafreundliche Heiz- und Kühlsysteme sind gefragt wie nie – und der Staat unterstützt Investitionen mit attraktiven Förderprogrammen. Wer clever plant, kann sich auch 2025 wieder hohe Zuschüsse sichern. Doch welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?


1. BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen)

Die wichtigste Förderquelle bleibt 2025 die BEG (Einzelmaßnahmen), abgewickelt über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).


✔️ Gefördert werden:

  • Wärmepumpen (Luft, Wasser, Erde)

  • Biomasseheizungen

  • Hybridheizungen

  • Anschluss an Fernwärme

  • Optimierung bestehender Heizsysteme




Förderhöhe:


  • 30 % Grundförderung

  • +20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus (für Ölheizungstausch)

  • +30 % Einkommensbonus (bei Einkommen < 40.000 €)

  • Maximal: bis zu 70 % der Investitionskosten

    (Deckelung auf 30.000 € förderfähige Kosten für Einfamilienhaus)





2. KfW-Förderung (Wohngebäude)

Wer im Rahmen eines Neubaus oder einer Sanierung ein Effizienzhaus realisieren möchte, profitiert über die KfW-Förderung 261/297/298.



✔️ Gefördert wird:

  • Komplettsanierung zum Effizienzhaus (inkl. Heizung & Kühlung)

  • Neubau mit Nachhaltigkeitszertifikat


Förderhöhe:

  • Kredit mit Tilgungszuschuss bis zu 27.000 €

  • Zinsvergünstigte Finanzierung über die KfW


3. Steuerliche Förderung als Alternative

Wer keine Förderung beantragt oder keinen Zuschuss erhält, kann stattdessen 20 % der Kosten steuerlich absetzen – verteilt auf 3 Jahre.


Förderung für Klimaanlagen?

Klassische Klimaanlagen (Splitgeräte) sind in der Regel nicht förderfähig, außer sie sind Teil eines integrierten Wärmepumpen- oder Lüftungssystems mit Effizienzfunktion (z. B. im Effizienzhaus-Standard). Hier ist eine individuelle Prüfung wichtig!


So funktioniert die Antragstellung:

  1. Vor Beauftragung Antrag stellen (BAFA oder KfW)

  2. Energieberatung empfohlen – teilweise verpflichtend

  3. Durchführung durch einen zertifizierten Fachbetrieb

  4. Nachweis & Auszahlung nach Fertigstellung


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