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GEG 2026

Neue Vorschriften für Heizungen – was Eigentümer jetzt wissen müssen

Zum 1. Januar 2026 tritt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) vollständig in Kraft. Es bringt entscheidende Änderungen für alle, die eine neue Heizung einbauen möchten – ob bei Neubauten oder im Bestand. Ziel ist eine klimafreundlichere Wärmeversorgung. Doch was bedeutet das konkret?


Was ändert sich ab 2026?

Ab 2026 dürfen neue Heizungen grundsätzlich nur noch eingebaut werden, wenn sie zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu zählen zum Beispiel:


  • Wärmepumpen

  • Hybridsysteme (z. B. Gasheizung + Solarthermie)

  • Fernwärme aus erneuerbaren Quellen

  • Biomasseanlagen



Was gilt für Bestandsgebäude?

Für bestehende Heizungen besteht grundsätzlich kein akuter Handlungsbedarf – solange sie funktionieren. Allerdings gilt: Heizungen, die älter als 30 Jahre sind (z. B. Öl- oder Gasheizungen), müssen oft ausgetauscht werden. Die Ausnahme: Eigentümer, die selbst im Einfamilienhaus wohnen, haben mehr Spielraum.


Förderung weiterhin möglich

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet weiterhin attraktive Förderprogramme für klimafreundliche Heizsysteme. Wer rechtzeitig plant, kann beim Austausch bis zu 70 % der Investitionskosten sparen.


Unser Tipp: Jetzt Beratung sichern

Wer in den nächsten Jahren eine neue Heizung plant, sollte sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen. Wir beraten Sie gerne zu den passenden Lösungen – individuell, transparent und zukunftssicher.

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